0%

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS erkennen wir nicht an, sofern wir deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt haben.
Schriftlich mit dem AUFTRAGGEBER getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Angebote
Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.

3. Preise / Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird jeweils in gesetzlicher Höhe zuzüglich in Rechnung gestellt.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde sind wir zur monatlichen Abrechnung berechtigt. Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
In Falle eines Werkvertrages, ist Konstruktionsbüro Stele GmbH berechtigt, abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.

4. Geheimhaltung / Unterlagen
Geschäftsangelegenheiten des AUFTRAGGEBERS einschließlich der überlassenen Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen des AUFTRAGGEBERS gelten als uneingeschränktes Eigentum des AUFTRAGGEBERS und werden bei Beendigung des Auftrages, bei Aufforderung, vollständig und unverzüglich zurückgegeben.
Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne unser Verschulden allgemein bekannt wird, wenn wir uns die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des AUFTRAGGEBERS erarbeitet haben.

5. Voraussetzungen / Beistellung Auftraggeber
Für die gesamte Dauer des Auftrages stellt der AUFTRAGGEBER einen Ansprechpartner aus dem technischen Umfeld zur Klärung, Prüfung und Abnahme von Spezifikationen, Konstruktionen und finalen Zeichnungen zur Verfügung.
Zur Erfüllung des beschriebenen Leistungsumfangs sind vom AUFTRAGGEBER auftragsspezifische Informationen und vorhandene Dokumente vor und während der auszuführenden Leistungen zeitnah zur Verfügung zu stellen.

CAD Anforderungen:
a. CAD Richtlinien, Normteilbibliothek, 3D Startmodelle (falls vorhanden)
b. Schriftfelder und Zeichnungsrahmen (falls vorhanden)
c. Nummern- und Benennungskataloge

 

Stand: Senden 2019

Allgemeine Anforderungen:
a. Konstruktionsrichtlinien,
b. Auflistung der bevorzugten Werkstoffen, Normen, Kaufteilen, Normteilen und Standartteilen,
c. Auflistung der einzuhaltenden Normen und
d. Firmenstandards / Werksnormen bei sicherheitsrelevanten Punkten.

6. Projekt – und Leistungsfortschritt
Der Leistungsfortschritt wird vom AUFTRAGGEBER durch Unterzeichnen der ihm vorgelegten Projektfortschrittsberichte bestätigt. Für die Abnahme der Leistungen gelten im Übrigen die folgenden Bestimmungen:
a. Nach erfolgreich durchgeführter Prüfung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Übergabe des Auftragsergebnisses, hat der AUFTRAGGEBER schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Prüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Auftragsergebnis in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.
b. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, dem Konstruktionsbüro Stele GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Prüfung Mängel bekannt werden. Bei wesentlichen Mängeln der Leistung erhält das Konstruktionsbüro Stele GmbH zunächst unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
c. Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers ist auf die Höhe des Auftragwertes begrenzt.

7. Liefertermin
Verzögerte Bereitstellung von Unterlagen, Informationen und Daten, oder verspätete Freigaben seitens des AUFTRAGGEBERS verzögern den Liefertermin zu seinen Lasten.

8. Untervergabe
Das Konstruktionsbüro Stele GmbH ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des AUFTRAGGEBERS nicht beeinträchtigt werden.

9. Auftragsabbruch
Bei Auftragsabbruch wird der bis dahin erbrachte Leistungsumfang in Rechnung gestellt. Hiervon bleibt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche unberührt.

I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Starten Sie jetzt Ihr Projekt mit uns!

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer nächsten erfolgreichen Engineering-Lösung arbeiten. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen und Ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.